2020 Elternbrief - 10.08.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir freuen uns, alle nach hoffentlich schönen und erholsamen Ferien wieder bei uns an der Franz-Dinnendahl-Realschule begrüßen zu können. Leider bestimmt die Corona-Pandemie immer noch weite Teile des Lebens. Auch unser Schulalltag wird sich dadurch ändern. Das Schulministerium hat am 04.08.2020 ein Konzept für einen angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten veröffentlicht. Das Ori­ginal des ministeriellen Schreibens können Sie unter folgendem Link einsehen:

Dieser Link führt zu einem externen Angebot, für dessen Inhalt wir nicht haftbar sind. www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

Wir möchten Ihnen und euch in diesem Brief einige wesentliche Informationen aus dem Schreiben des Schulministeriums vorstellen.

Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten

Im Schuljahr 2020/2021 soll der Schul- und Unterrichtsbetrieb in NRW möglichst wieder als Präsenz­unterricht stattfinden. Sollte der Präsenzunterricht nicht vollständig möglich sein, findet Distanzunter­richt statt.

Infektionsschutz und Hygiene

Es gilt zunächst bis zum 31.08.2020 folgende Regelung, um zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus beizutragen:

Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Sie gilt für die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich auch für den Unterrichtsbe­trieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichtsräumen. Soweit Lehrkräfte im Unterricht nicht den Sicherheitsabstand von 1,5 m einhalten können, müssen auch sie eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.

Der Unterricht findet in festen Lerngruppen statt, um im Bedarfsfall Infektionsketten nachzuvollziehen und unterbrechen zu können. In allen Klassen und Kursen muss eine feste Sitzordnung eingehalten werden. Eine regelmäßige Durchlüftung ist sicherzustellen.

Die Schulen sollen ihre bestehenden Konzepte zur Hygiene und zum Infektionsschutz fortführen.

Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern, Schutz von vorerkrankten Angehörigen

Grundsätzlich besteht für alle Schülerinnen und Schüler die Pflicht, am Präsenzunterricht teilzuneh­men. Falls bei Schülerinnen und Schülern relevante Vorerkrankungen bestehen, entscheiden die El­tern, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule. Die Schule kann ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Für die Schülerin oder den Schüler entfällt in diesem Fall nur die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Er oder sie ist weiterhin zur Mitarbeit, auch im Distanzunterricht, verpflichtet und muss an Prüfungen teilnehmen.

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen einer Risikogruppe in häuslicher Ge­meinschaft lebt, kann die Nichtteilnahme am Präsenzunterricht nur in begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird.

Vorgehen bei Corona-Fällen

Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, tro­ckener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmit­telbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Bis zum Verlassen der Schule sind sie getrennt unterzubringen und angemessen zu beaufsichtigen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorge­hen.

Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens soll die Schule den Eltern empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsan­zeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnos­tische Abklärung zu veranlassen.

Distanzunterricht bei Quarantänemaßnahmen

Die Anwesenheit in der Schule, also die Teilnahme am Präsenzunterricht und sonstigen Schulveran­staltungen, ist für die Dauer einer Quarantäne ausgeschlossen; dabei ist von 14 Tagen auszugehen. Die zu einer Quarantäne verpflichteten Schülerinnen und Schüler erhalten Distanzunterricht. Sie sind auch weiterhin verpflichtet, sich auf diesen Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die er­forderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.

Umgang mit Rückkehrern aus Risikogebieten

Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die Coronaeinreiseverordnung des Ministeriums für Ar­beit, Gesundheit und Soziales zu beachten, aus der sich besondere Verpflichtungen für Schülerinnen und Schüler sowie alle an Schulen tätigen Personen ergeben können. Weiterführende Informationen sind auf dessen Sonderseite abrufbar unter:
 Dieser Link führt zu einem externen Angebot, für dessen Inhalt wir nicht haftbar sind. www.mags.nrw/coronavirus.
Die Einstufung als Risiko­gebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fortgeschrieben und unter Wiederaufnahme eines ange­passten Schulbetriebs in Corona-Zeiten veröffentlicht: 
Dieser Link führt zu einem externen Angebot, für dessen Inhalt wir nicht haftbar sind. www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

Unterricht auf Distanz

Für den Fall, dass Distanzunterricht stattfinden muss, gilt: Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht gleichwertig. Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Distanzunter­richt. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen.

Wir sind als Schule verpflichtet, dieses Konzept des Schulministeriums umzusetzen und werden ver­suchen, dafür die besten Lösungen für unsere Schule zu finden.

Eins ist sicher: bei allen Planungen und Umsetzungen steht für uns der Schutz der Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten an oberster Stelle. Wir hoffen, dass WIR - das gesamte Schulteam der Franz-Dinnendahl-Realschule, zu dem natürlich auch Sie, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, und ihr, liebe Schülerinnen und Schüler gehört – weiterhin eine starke Gemeinschaft bilden und es uns in die­sen turbulenten Zeiten gelingt, die vor uns liegenden Herausforderungen gemeinsam zu meistern.

In diesem Sinne wünschen wir allen ein gesundes und erfolgreiches Schuljahr 2020/2021!

Mit freundlichen Grüßen

Chr. Ponten und Manuela Bonnekamp

(Schulleitung)