2020 Elternbrief - 10.08.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir freuen uns, alle nach hoffentlich schönen und erholsamen Ferien wieder bei uns an der Franz-Dinnendahl-Realschule begrüßen zu können. Leider bestimmt die Corona-Pandemie immer noch weite Teile des Lebens. Auch unser Schulalltag wird sich dadurch ändern. Das Schulministerium hat am 04.08.2020 ein Konzept für einen angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten veröffentlicht. Das Original des ministeriellen Schreibens können Sie unter folgendem Link einsehen:
www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
Wir möchten Ihnen und euch in diesem Brief einige wesentliche Informationen aus dem Schreiben des Schulministeriums vorstellen.
Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten
Im Schuljahr 2020/2021 soll der Schul- und Unterrichtsbetrieb in NRW möglichst wieder als Präsenzunterricht stattfinden. Sollte der Präsenzunterricht nicht vollständig möglich sein, findet Distanzunterricht statt.
Infektionsschutz und Hygiene
Es gilt zunächst bis zum 31.08.2020 folgende Regelung, um zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus beizutragen:
Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Sie gilt für die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichtsräumen. Soweit Lehrkräfte im Unterricht nicht den Sicherheitsabstand von 1,5 m einhalten können, müssen auch sie eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
Der Unterricht findet in festen Lerngruppen statt, um im Bedarfsfall Infektionsketten nachzuvollziehen und unterbrechen zu können. In allen Klassen und Kursen muss eine feste Sitzordnung eingehalten werden. Eine regelmäßige Durchlüftung ist sicherzustellen.
Die Schulen sollen ihre bestehenden Konzepte zur Hygiene und zum Infektionsschutz fortführen.
Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern, Schutz von vorerkrankten Angehörigen
Grundsätzlich besteht für alle Schülerinnen und Schüler die Pflicht, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Falls bei Schülerinnen und Schülern relevante Vorerkrankungen bestehen, entscheiden die Eltern, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule. Die Schule kann ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Für die Schülerin oder den Schüler entfällt in diesem Fall nur die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Er oder sie ist weiterhin zur Mitarbeit, auch im Distanzunterricht, verpflichtet und muss an Prüfungen teilnehmen.
Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen einer Risikogruppe in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann die Nichtteilnahme am Präsenzunterricht nur in begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird.
Vorgehen bei Corona-Fällen
Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Bis zum Verlassen der Schule sind sie getrennt unterzubringen und angemessen zu beaufsichtigen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen.
Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens soll die Schule den Eltern empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.
Distanzunterricht bei Quarantänemaßnahmen
Die Anwesenheit in der Schule, also die Teilnahme am Präsenzunterricht und sonstigen Schulveranstaltungen, ist für die Dauer einer Quarantäne ausgeschlossen; dabei ist von 14 Tagen auszugehen. Die zu einer Quarantäne verpflichteten Schülerinnen und Schüler erhalten Distanzunterricht. Sie sind auch weiterhin verpflichtet, sich auf diesen Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.
Umgang mit Rückkehrern aus Risikogebieten
Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die Coronaeinreiseverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu beachten, aus der sich besondere Verpflichtungen für Schülerinnen und Schüler sowie alle an Schulen tätigen Personen ergeben können. Weiterführende Informationen sind auf dessen Sonderseite abrufbar unter:
www.mags.nrw/coronavirus.
Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fortgeschrieben und unter Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten veröffentlicht:
www.rki.de/covid-19-risikogebiete.
Unterricht auf Distanz
Für den Fall, dass Distanzunterricht stattfinden muss, gilt: Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht gleichwertig. Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Distanzunterricht. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen.
Wir sind als Schule verpflichtet, dieses Konzept des Schulministeriums umzusetzen und werden versuchen, dafür die besten Lösungen für unsere Schule zu finden.
Eins ist sicher: bei allen Planungen und Umsetzungen steht für uns der Schutz der Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten an oberster Stelle. Wir hoffen, dass WIR - das gesamte Schulteam der Franz-Dinnendahl-Realschule, zu dem natürlich auch Sie, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, und ihr, liebe Schülerinnen und Schüler gehört – weiterhin eine starke Gemeinschaft bilden und es uns in diesen turbulenten Zeiten gelingt, die vor uns liegenden Herausforderungen gemeinsam zu meistern.
In diesem Sinne wünschen wir allen ein gesundes und erfolgreiches Schuljahr 2020/2021!
Mit freundlichen Grüßen
Chr. Ponten und Manuela Bonnekamp
(Schulleitung)