2021 Elternbrief - 15.11.2021

wir Elternbrief Nr. 4 : Geänderte Quarantäneregelungen durch Wegfall der Maskenpflicht am Sitzplatz

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

das Gesundheitsamt hat uns darüber informiert, dass wegen der geänderten Handhabung der Maskenpflicht auch eine geänderte Vorgehensweise bezüglich der Quarantänen erforderlich geworden ist. Wir möchten Sie mit diesem Elternbrief auf die wichtigsten Bestimmungen aufmerksam machen.

Gleich geblieben ist:

In der Schule positiv getestete Kinder werden nach Hause geschickt und müssen einen PCR-Test machen. Ist dieser Test auch positiv, wird eine häusliche Quarantäne vom Gesundheitsamt ausgesprochen. Die Quarantäne gilt dann auch für alle Personen in der häuslichen Gemeinschaft, die nicht geimpft oder nicht genesen sind. Die Schule muss über den positiven PCR-Test durch Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte informiert werden.

Solange alle Schülerinnen und Schüler eine medizinische Maske getragen haben, galt die Quarantäne nur für die Person in der Schule, die einen positiven Schnelltest hatte, der durch einen positiven PCR-Test bestätigt wurde.

Das wird sich nun ändern:

Die Quarantäne wird auf Grund der aufgehobenen Maskenpflicht deutlich mehr Schülerinnen und Schüler betreffen.

Ab sofort müssen auch alle engen Kontaktpersonen dem Gesundheitsamt gemeldet und nach Hause geschickt werden.

Das bedeutet konkret:

Sobald wir als Schule durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten über einen positiven PCR-Test informiert werden, müssen wir dem Gesundheitsamt die engen Kontaktpersonen nennen.

Enge Kontaktpersonen sind alle, die im Umkreis von 1,5 m neben dem positiv getesteten Kind saßen. Da die Klassenräume nicht so groß sind, werden das die Sitznachbarn und die Kinder, die in der Reihe davor und dahinter saßen, sein.

In der Regel folgt dann eine Quarantäne von 10 Tagen für die Kontaktpersonen (gerechnet ab dem Tag des letzten Kontaktes). Einen Bescheid darüber erhalten Sie dann vom Gesundheitsamt.

Für enge Kontaktpersonen ohne Symptome besteht die Möglichkeit, sich nach 5 Tagen mittels PCR-Test oder Schnelltest (kein Selbsttest!) freizutesten. Der Nachweis über die Freitestung ist unter Dieser Link führt zu einem externen Angebot, für dessen Inhalt wir nicht haftbar sind. www.essen.de/coronavirus_nachweis einzureichen. Dies würde auch im Quarantäneschreiben stehen. Das freigetestete Kind bringt diesen Nachweis dann auch in die Schule mit.

Diese Regelungen sind auch für uns sehr kompliziert und es wird sicherlich schwierig in der Umsetzung werden, je mehr Schülerinnen und Schüler positiv getestet werden. Deswegen ist es uns wichtig, Sie auf folgende Punkte hinzuweisen:

  • Die Quarantäne spricht das Gesundheitsamt aus.
  • Wir als Schule müssen dem Gesundheitsamt alle positiv getesteten Personen melden.
  • Sobald die Bestätigung durch den PCR-Test vorliegt, müssen Sie die Schule darüber informieren. Wir müssen dann die engen Kontaktpersonen ermitteln und nach Hause schicken.
  • Die Daten der Kontaktpersonen werden dem Gesundheitsamt übermittelt.
  • Eine Quarantäne von 10 Tagen (mit der Möglichkeit der Freitestung nach 5 Tagen) wird ab sofort auch für die Kontaktpersonen ausgesprochen.

Keine Quarantäne ist nötig bei Kontaktpersonen:

  • die geimpft oder genesen sind
  • deren Sitzplatz weiter als 1,5 m entfernt gelegen ist
  • die durchgängig eine FFP2-Maske getragen haben
  • die eine OP-Maske getragen haben und die neben einer positiv getesteten Person gesessen haben, die auch eine OP-Maske getragen hat.

Das bedeutet im Umkehrschluss:

Hat die positiv getestete Person nur eine OP-Maske getragen und die Kontaktperson keine Maske, müssen beide in Quarantäne.

Hat die enge Kontaktperson eine OP-Maske getragen und die positiv getestete Person keine Maske, müssen beide in Quarantäne.

Natürlich dürfen alle Schülerinnen und Schüler selbst entscheiden, ob sie am Sitzplatz ihre Maske tragen oder nicht. Die überwiegende Mehrheit unserer Schülerinnen und Schüler trägt auch weiterhin im Unterricht eine medizinische Maske. Trotzdem müssen bei einem positiven PCR-Test alle Kontaktpersonen dem Gesundheitsamt gemeldet und nach Hause geschickt werden.

Die 10-tägige Quarantäne der engen Kontaktpersonen kann nur vermieden werden, wenn beidseitig eine OP-Maske getragen wurde oder wenn die positiv getestete Person oder die Kontaktperson konsequent eine FFP2-Maske getragen haben. Diese Fragen werden durch das Gesundheitsamt geklärt.

Die steigenden Infektionszahlen und die Möglichkeit, die Maske absetzen zu können wird aber dazu führen, dass sich unweigerlich mehr Schülerinnen und Schüler infizieren und/oder in Quarantäne geschickt werden.

Uns ist an dieser Stelle wichtig, Ihnen das vorgeschriebene Vorgehen zu erklären, damit Sie verstehen, was eventuell auf Sie und Ihre Kinder zukommen kann.

Für alle Fragen rund um das Thema Corona und Quarantäne können Sie das Bürgertelefon der Stadt Essen unter der Nummer 88 88 999 anrufen. Dort können Ihnen verbindliche Antworten gegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Chr. Ponten und M. Bonnekamp
(Schulleitung)