2022 Elternbrief - 21.01.2022

wir Elternbrief Nr. 8

Aktuelle Informationen zu den Quarantäneregelungen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

wie Sie sicherlich auch in Ihrem persönlichen Umfeld festgestellt haben, gibt es momentan viele Per­sonen, die einen positiven Corona-Schnelltest oder einen positiven PCR-Test haben und damit auch viele Menschen, die momentan in Quarantäne sind. Das betrifft uns in der Schule natürlich auch. In einigen Klassen gibt es Schülerinnen und Schüler, die in der Schule oder zu Hause positiv getestet wurden oder die Kontaktpersonen sind und die sich deswegen in häusliche Isolation oder in Quaran­täne begeben müssen.

Die Klassenleitungen informieren Sie weiterhin über die Klassenchats unserer FDRS Info-App dar­über, wenn in der Klasse Ihres Kindes jemand positiv getestet wurde. In einigen Klassen gibt es meh­rere Fälle. Wir melden jeden Fall dem Gesundheitsamt und haben gestern vom Gesundheitsamt die Rückmeldung erhalten, dass es  nicht notwendig ist, ganze Klassen in Quarantäne zu schicken.

Da es auf Grund der neuen Corona-Verordnung, die die Quarantäne regelt, viele Unklarheiten und Fragen gibt, versuchen wir im Folgenden, die wichtigsten Informationen für Sie zusammenzufassen.

Alle am Schulleben Beteiligten müssen unabhängig vom Impfstatus weiterhin an drei Tagen in der Woche einen Antigen-Schnelltest machen.

Wenn Ihr Kind in der Schule einen positiven Schnelltest hat, wird der/die betreffende Schüler/in (ggf. auch das Geschwisterkind) umgehend nach Information der Eltern nach Hause geschickt. Zudem wird der positive Fall durch die Schulleitung dem Gesundheitsamt gemeldet. Das Gesundheitsamt meldet sich dann meistens telefonisch oder schriftlich bei Ihnen und teilt Ihnen mit, wie lange die Quarantäne dauern wird. Bitte rufen Sie in jedem Fall im Sekretariat an, um uns darüber zu informieren, auch wenn Sie zu Hause einen positiven Schnelltest gemacht haben oder ein Familienmitglied in Quarantäne ist.

Da die Gesundheitsämter überlastet sind, melden sie sich aber nicht in jedem Fall bei Ihnen. Auch wenn sich niemand bei Ihnen meldet, gelten nach der neuen Corona-Verordnung (CoronaTestQuaran­täneVO) Regeln, an die sich alle halten müssen.

1. Wer selbst infiziert ist (Nachweis durch offiziellen Schnelltest oder PCR-Test), muss automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung für zehn volle Tage ab Symptombeginn oder po­sitivem Test in Isolierung. Die infizierte Person kann die zehn Tage aber eigenständig auf sieben Tage verkürzen, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Für die Verkürzung ist ein negativer offizieller Schnelltest oder PCR-Test erforderlich. Zudem müssen die infizierten Personen ihre engen Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich eigenständig von der Infektion informieren. Dies sind gemäß der Verordnung nur diejenigen Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Maske bestand, oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde.

2. Wer als Kontaktperson mit einer infizierten Person im gleichen Haushalt lebt, muss ebenfalls auto­matisch in Quarantäne (Ausnahmen s. Nr. 5). Diese dauert wie die Isolierung ebenfalls grundsätzlich zehn Tage – gerechnet ab Symptombeginn oder positiver Testung der infizierten Person. Auch hier kann bei Symptomfreiheit eine Verkürzung auf sieben Tage durch einen negativen offiziellen Schnelltest oder PCR-Test erfolgen.

3. Bei Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schülerinnen und Schülern kann die Quarantänezeit mit einem negativen Test auf fünf Tage verkürzt werden.

4. Die erforderlichen Testnachweise sind für mindestens einen Monat aufzubewahren.

5. Für diese Vorgaben gelten zugleich Ausnahmeregelungen für Kontaktpersonen, die das Gesund­heitsministerium ebenfalls an die RKI-Vorgaben angepasst hat.

Demnach müssen folgende Fallgruppen als Kontaktpersonen grundsätzlich nicht mehr in Qua­rantäne:

  • Personen mit einer Auffrischungsimpfung: Hier sind bei jeglicher Kombination der zugelasse­nen COVID-19-Impfstoffe insgesamt immer drei Impfungen erforderlich.
  • Geimpfte Genesene: Dies gilt für vollständig Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Gene­sene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben. Unabhängig von der Reihenfolge reicht also eine Genesung und mindestens eine Impfung. Als Nachweis der Genesung dient ein positiver PCR-Testnachweis.
  • Personen mit einer zweimaligen Impfung: Dies gilt ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung (nur) bis zum 90. Tag nach der zweiten Impfung.
  • Genesene: Dies gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.

Bei Rückkehr in die Schule nach Beendigung einer Quarantäne ist die Vorlage des negativen offiziellen Schnelltests oder PCR-Tests notwendig. Dieser wird vor Unterrichtsbeginn im Sekre­tariat vorgelegt.

Wir hoffen, dass wir mit diesem Schreiben einige Fragen klären konnten. Aktuelle Informationen zu den einzelnen Klassen finden Sie wie gewohnt in den Klassenchats unserer FDRS Info-App.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Chr. Ponten und M. Bonnekamp
(Schulleitung)