2022 Elternbrief - 07.02.2022

wir Elternbrief Nr. 10

Förderband im 2. Schulhalbjahr 2021/2022

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Auch im 2. Schulhalbjahr gibt es ein breit angelegtes Förderband in allen Jahrgangsstufen in den Fä­chern Deutsch, Mathematik und Englisch. Oberstes Ziel ist es, nicht ausreichende Leistungen zu verbessern und am Ende des Schuljahres die Versetzung erfolgreich zu schaffen.

In Kleingruppen gibt es die Möglichkeit, individuelle Lernschwierigkeiten aufzuarbeiten und die Leistungen zu verbessern.

Ergänzungsstunden

Einige Förderstunden finden im Klassenverband statt und sind im regulären Stundenplan integriert. Diese sind als Ergänzungsstunden (EG-D, EG-M, EG-E) im Stundenplan gekennzeichnet.

Zusätzlicher Förderunterricht

Der zusätzliche Förderunterricht für die Jahrgänge 5-10 findet an verschiedenen Tagen jeweils in der 5. Stunde statt (von 13:30 – 14.35 Uhr). An diesem Förderunterricht sollen alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 6-10 teilnehmen, die mit dem Halbjahreszeugnis eine Lern- und Förder­empfehlung in einem oder mehreren Hauptfächern erhalten haben.

Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen, bei denen auf Grund der Leistungen im 1. Schulhalbjahr ein besonderer Förderbedarf in den Fächern Deutsch oder Mathematik festgestellt wurde, erhalten von ihren Fachlehrkräften ebenfalls das Angebot zur Teilnahme am zusätzlichen Förderangebot.

LRS-Förderung

Die Förderung für alle Schülerinnen und Schüler mit LRS findet dienstags in der 5. Stunde statt.

Talentförderung

Im 2. Halbjahr gibt es für die Schülerinnen und Schüler des 6. Jahrgangs das zusätzliche Angebot der Talentförderung, über die die Klassenleitungen informieren.

Bei Inanspruchnahme des schulischen Förderangebotes möchten wir auf eine regelmäßige und ver­pflichtende Teilnahme hinweisen, damit die angemeldeten Schülerinnen und Schüler mit Hilfe von Fachlehrkräften an den auf die Lerninhalte abgestimmten Materialien arbeiten können, um möglichst schnell Lerndefizite aufzuarbeiten und die Leistungen verbessern zu können. Das bedeutet auch, dass ein Kind bei Störungen oder unentschuldigtem Fehlen vom kostenlosen Angebot ausgeschlossen wer­den kann.

Mit freundlichen Grüßen

Chr. Ponten und Manuela Bonnekamp
(Schulleitung)